Bei der öffentlichen Bekanntgabe der Entscheidung laut Antrag Nr. 20 wird ein Appell an die Öffentlichkeit, insbesondere Diesel-Pkw Halter, wie folgt gerichtet:
1.) Es wird dazu aufgerufen, auf Pkw-Fahrten im Bereich der B 76 in Kiel, Theodor-Heuss-Ring, sofort soweit wie möglich, freiwillig zu verzichten. Wenn dadurch der NO2 (Stickstoffdioxid)-Grenzwert dauerhaft unterschritten wird, wäre die grundsätzlich rechtlich gebotene Einführung von Fahrverboten vermeidbar.
2.) Nach gesetzlicher Einführung der Musterfeststellungsklage im November 2018 sollen sich alle betroffenen Pkw-Halter einer konkreten Musterfeststellungsklage eines klagebefugten Verbandes anschließen, weil nach dem Ablauf des 31.12.2018 die rechtliche Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht.
Kommentare