Veranstaltung: | Landesparteitag 20./21.04.2018 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge |
Antragsteller*in: | Susanne Hilbrecht |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.03.2018, 08:43 |
A5: Kompletter Rückbau von Windkraftanlagen
Antragstext
Der Rückbau von Windkraftanlagen soll – unabhängig vom Zeitpunkt der Genehmigung
der Anlagen – vollständig, d.h. inkl. aller im Boden befindlichen Fundamente
erfolgen. Vorhandene Rechtsnormen sind ggflls. so zu ändern, dass dies zukünftig
ausnahmslos gewährleistet wird.
Bei Anlagen, die bereits rechtlich zulässig unter Verbleib der Fundamente im
Boden zurückgebaut wurden sowie bei Anlagen, bei denen dem/der Betreiber*in aus
Rechtsgründen nicht vorgeschrieben werden kann, auch die Fundamente vollständig
zurückzubauen, soll soweit wie möglich versucht werden, auf dem Verhandlungswege
doch noch einen Rückbau der Fundamente zu erreichen.
Bei Anlagen, bei denen beim Rückbau rechtswidrig die Fundamente im Boden
verblieben sind, sollen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um die Entfernung
der Fundamente aus dem Boden zu entfernen.
Der Rückbau der Fundamente soll für jeden Einzelfall nachvollziehbar
dokumentiert und kontrolliert werden.
Begründung
Begründung:
Wir wünschen uns eine breite Akzeptanz von erneuerbarer Energie in der Bevölkerung. Diese ist z.T. in Gebieten mit einer großen Dichte an Windkraftanlagen so schon nicht immer gewährleistet, weil die Bereitschaft eigene Beeinträchtigungen mit Blick auf das Gesamtwohl überall nachvollziehbare Grenzen hat. Um hier nicht weitere Konfliktfelder zu eröffnen, muss sichergestellt werden, dass nicht mehr im Betrieb befindlichen Windkraftanlagen vollständig zurückgebaut werden und somit der Ursprungszustand der für die Erzeugung genutzten Fläche soweit wie möglich wiederhergestellt wird. Der Verbleib von Fundamenten mit den Argumenten, dass diese die Nutzung des Bodens (i.d.R. Landwirtschaft) nicht beeinträchtigen würden bzw. nach bodenschutzrechtlicher Vorgabe nicht entfernt werden müssten, muss unterbunden werden. Es gibt auch noch keine Untersuchungen darüber, welche Folgen der Verbleib der Fundamente auf den Nährstoff- und Wasserhaushalt im Boden hat, so dass nachteilige Auswirkungen nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt
- Kai Olaf Friese
- Peter Mohrfeldt
- KV Dithmarschen
Änderungsanträge
- Globalalternative: A 5.1 (Ingrid Nestle (KV Steinburg), Bernd Voß (KV Steinburg), Ulrike Täck (KV Segeberg), Eingereicht)
Kommentare
Gerd Weichelt:
Kai Olaf Friese:
Peter Mohrfeldt:
Gerd Weichelt:
Ulrike Täck: