Mündlich
Antrag: | Kompletter Rückbau von Windkraftanlagen |
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Antragsteller*in: | Ingrid Nestle (KV Steinburg), Bernd Voß (KV Steinburg), Ulrike Täck (KV Segeberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.04.2018, 12:27 |
Antrag: | Kompletter Rückbau von Windkraftanlagen |
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Antragsteller*in: | Ingrid Nestle (KV Steinburg), Bernd Voß (KV Steinburg), Ulrike Täck (KV Segeberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.04.2018, 12:27 |
Rückbau der Fundamente von Windenergieanlagen
Auch der Rückbau macht den Unterschied: Während beim AKW über viele Jahrzehnte mit hohen Kosten, Risiken und atomaren Altlasten, die uns über Millionen Jahren begleiten, rückgebaut wird, kann dies bei Windkraftanlagen in einigen Stunden, Tagen oder Wochen rückstandsfrei und groß teils wiederverwertet erfolgen.
In Schleswig-Holstein fand und findet die Pionierarbeit für die Windenergie statt. Dadurch steht heute eine hochmoderne Technologie zur Verfügung, mit der weltweit kostengünstig klimafreundlicher Strom erzeugt wird. Eine Erreichung der Klimaziele aus Paris erscheint aus heutiger Sicht ohne die Verfügbarkeit von Windstrom nicht denkbar.
Neben der immer effizienteren Produktion von grünem Strom gilt es aber auch die Beeinträchtigungen von Natur, Anwohnern und Landschaft möglichst gering zu halten. So werden in Schleswig-Holstein alte Windmühlen zurückgebaut. Sie werden einer weiteren Verwendung zugeführt und soweit am Standort möglich und sinnvoll durch effizientere Anlagen ersetzt. Hinsichtlich der teilweisen (z.B. 1 Meter unter Boden) oder kompletten Entfernung der Fundamente gelten in den Kreisen und Regionen verschiedene Regelungen, die sich aus dem Umgang mit Fundamenten von Gebäuden entwickelt haben. Eine bundesgesetzliche Regelung wurde in 2004 geschaffen. Sie gilt nicht für Anlagen, die davor errichtet wurden. Der Landesparteitag bittet deshalb die Landesregierung, in Gesprächen mit den zuständigen Kreisen und Landesbehörden auf eine einheitliche Umsetzung des Rückbaus von Fundamenten hinzuwirken, die schädliche Umweltauswirkungen unterbindet. Ziel der Rückbauverpflichtung ist grundsätzlich der vollständige Rückbau einer Anlage.
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Gerd Weichelt: