Veranstaltung: | Landesparteitag 20./21.04.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge |
Antragsteller*in: | Regina Klünder, KV Kiel; Resy de Ruijsscher, KV Pinneberg; Arne Langniß, KV Kiel; Renate Lübger, KV Rendsburg-Eckernförde; Gerd Weichelt, KV Dithmarschen; Martin Hanske, KV Dithmarschen; Peter Mohrfeldt, KV Dithmarschen; Jessika Dahlke, KV Kiel; Gazi Sikican, KV Kiel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.03.2018, 22:25 |
A12: Keine Kampfdrohnen in Jagel oder sonstwo
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die grüne Fraktion, Partei und die grünen Mitglieder der Landesregierung in
Schleswig-Holstein werden aufgefordert sich auf allen politischen Ebenen dafür
einzusetzen, dass eine Stationierung der Kampfdrohnen des Typs Heron TP oder
anderer Typen im Taktischen Luftwaffengeschwader 51 in Jagel nicht erfolgt und
auch bundesweit die Stationierung von Kampfdrohnen verhindert wird. Ebenso soll
die Verfügung des Geschwaders 51 oder anderer Bundeswehreinheiten verhindert
werden, selbst wenn die Kampfdrohnen nicht in der BRD sondern direkt in
Kriegsgebieten oder einem Drittland wie etwa Israel stationiert werden. Die
Entwicklung von Kampfdrohnen, die in der BRD oder in Zusammenarbeit mit anderen
europäischen Ländern produziert werden sollen, ist ebenso abzulehnen.
Begründung
Begründung:
Ab 2019 soll das Geschwader aus Jagel der einzige Standort der Bundeswehr sein, von dem aus die bewaffnungsfähige Großdrohne Heron TP bedient wird. Wenn die Bundeswehr über diese sogenannten Kampfdrohnen verfügt, kann sie sich effektiver an Kriegen beteiligen. Die Großdrohne Heron TP hat die Fähigkeit, die Standorte der militärischen Gegner auszuspionieren und sie gleichzeitig zu bekämpfen. Die Großdrohne Heron TP soll mit einem “Fire and Forget“ Waffensystemen ausgerüstet werden. Diese Waffensysteme können einmal abgefeuert selbständig ohne menschliche Steuerung ihre militärischen Ziele erreichen, erkennen und vernichten. Wenn sich das Waffensystem auf den Weg gemacht hat, sein Ziel zu finden, kann es nicht mehr gestoppt werden, auch dann nicht, wenn sich das Ziel als falsch heraus stellen sollte. So schreitet die Automatisierung der Kriegsführung weiter fort.
Schon jetzt ist in Jagel das „Taktische Luftwaffengeschwader 51 Immelmann“ stationiert. Diese Einheit ist aktiv in die laufenden Kriege eingebunden:
- Aus Jagel kommen die Tornado-Jagdbomber für die Einsätze über Syrien und dem Irak. Sie liefern Ziele für Bombardierung und Zerstörung.
- Hier werden Drohnenpiloten/innen ausgebildet.
- Hier werden Drohnenbilder für Kriege in Mali, Afghanistan oder Syrien ausgewertet.
- Ab 2019 soll Jagel der zentrale Stationierungsstandort für Bundeswehr- Kampfdrohnen „Heron TP“ werden.
„Aufklärung“ klingt harmlos, ist aber zentrales Element jeder Kriegsführung. Damit werden Entscheidungen getroffen, deren Opfer vorwiegend Zivilpersonen sind. Drohnenkrieg setzt die Hemmschwelle zum Töten herab. Es liegt an uns, stoppen wir die teure und gefährliche Aufrüstung der Bundeswehr mit bewaffnungsfähigen Drohnen. Frieden kann nur mit Dialog und friedlichen Mitteln erreicht werden, nie mit militärischen Drohungen und Einsätzen
In der aktuellen Stunde des Bundestages zur Beschaffung von Drohnen am Mittwoch dem 2. Juli 2014 forderte, die abrüstungspolitische Sprecherin der Grünen, Agnieszka Brugger, auf die Beschaffung von Kampfdrohnen zu verzichten. Die Ministerin öffne damit die „Büchse der Pandora“. Der Besitz dieser Systeme könne die politische Hemmschwelle für deren Einsatz senken. So hätten die USA Israel früher noch scharf kritisiert für gezielte Tötungen mit Drohnen, jetzt praktiziere sie dies selbst.
Das Argument, die deutschen Soldaten ließen sich mit Drohnen besser schützen, sei ein Trick. Zum einen ließe sich damit die Beschaffung eines jeden Waffensystems begründen. Zum anderen unterstelle die Ministerin, dass Drohnen-Gegner die Soldaten nicht schützen wollten. Brugger wies dies für ihre Fraktion ausdrücklich zurück.
In unserem Beschluss “Neues Wettrüsten verhindern“ BDK November 2016 in Münster steht auf Seite 6:
„Die von der Bundesregierung beschlossene Entwicklung eigener Kampfdrohnen bis
2025 und jegliche Beschaffung bewaffneter Drohnen lehnen wir ab.“
Aus der kleinen Anfrage der Linken im Bundestag Drucksache 19/1082
Bis zur Serienreife einer EURODROHNE will das Bundesministerium der Verteidigung nach einer Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs der Bundeswehr übergangsweise fünf israelische Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ beschaffen (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort der Bundesregierung zu (Frage 3). Sie stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries. Bei der Bundeswehr firmieren sie als „German Heron TP“ (G-Heron TP). Für das Leasing will das Bundesverteidigungsministerium einen Vertrag mit der Firma Airbus abschließen, die als Hauptauftragnehmer fungiert. Zum Gesamtsystem gehören Leistungen für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und die Ausbildung von Piloten. Der Grundpreis beträgt laut einem Agenturbericht
1,024 Mrd. Euro („Bundeswehr-Kampfdrohnen kosten mehr als eine Milliarde Euro“, dpa vom 13. Juni 2016).
Kampfdrohnen werden vor allen Dingen im “Krieg gegen den Terror“ eingesetzt, um gezielt Terroristen bzw. des Terrorismus‘ Verdächtige “auszuschalten“. Gleichwohl fallen diesen Drohnenangriffen viele unschuldige Zivilist*Innen zum Opfer. Darüber hinaus leben die Menschen in den Zielgebieten in täglicher und fortdauernder Todesangst. Männer in wehrfähigem Alter sind ständig in Gefahr, Opfer von sogenannten “Signature Strikes“ zu werden. Bei solchen Angriffen feuern die Drohnenpiloten mit ihren Raketen schon dann auf Menschen, wenn sie aufgrund ihres Alters, Geschlechts und vermeintlich verdächtigen Verhaltens auffallen.
Die ständigen Drohnenangriffe führen zur Traumatisierung der Bevölkerung und befördern deren Radikalisierung. Die Folge davon ist die permanente Rekrutierung von Aufständischen und Selbstmordattentätern in den Operationsgebieten. Der entfesselte Drohnenkrieg führt also in nicht zu einer Befriedung in den Einsatzgebieten, sondern erzeugt Rachebedürfnisse und führt darüber hinaus auch zu Terroranschlägen auf Menschen und Einrichtungen in westlichen Ländern, die an dieser Art von Kriegsführung beteiligt sind. Sie schaffen den Nährboden für heutige und künftige Racheaktionen von fanatisierten Islamisten gegen die Aggressoren aus dem Westen. So ernten wir und auch künftige Generationen hierzulande, was u. A. durch den Terror des Drohnenkrieges gesät worden ist. Der gefährliche Trend zur automatischen oder sogar autonomen Kriegsführung führt zu einer Entgrenzung und Eskalation von Konflikten. Die von den USA durchgeführten Drohneneinsätze z.B. in Pakistan oder in Somalia machen deutlich, wie schnell die Hemmschwelle zur Anwendung bewaffneter militärischer Gewalt bei den politischen Entscheidungsträger*innen sinkt, wenn die eigenen Streitkräfte dabei kein Risiko eingehen müssen. Dies zeigt auch der Film “National Bird“. Kampfdrohnen dienen nicht der Verteidigung sondern sind Präventivwaffen. Die Frage hierbei ist, ob der Einsatz von Kampfdrohnen daher überhaupt im Sinne des Grundgesetzes, das unsere Armee als Verteidigungsarmee definiert, eingesetzt werden dürfen. Deshalb sollte vor der Anschaffung von Heron TP definitiv in allen Rechtswegen der Bundesrepublik geklärt werden, ob bewaffnete Drohnen verfassungsgemäß sind.
Antragsteller*innen
Resy de Ruijsscher KV Pinneberg
Arne Langniß KV Kiel
Renate Lübger OV Molfsee KV Rendsburg-Eckernförde
Gerd Weichelt KV Dithmarschen
Martin Hanske KV Dithmarschen
Peter Mohrfeldt KV Dithmarschen
Jessika Dahlke KV Kiel
Gazi Sikican KV Kiel
Änderungsanträge
- Ä1 (Philipp Schmagold (Kiel KV), Eingereicht)
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