Veranstaltung: | Landesparteitag 20./21.04.2018 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge |
Antragsteller*in: | Monika Heinold, KV Kiel Karl-Martin Hentschel , KV Plön Sabine Rautenberg, KV Stormarn Lorenz Burghrdt, KV Kiel Annika Rückwald, KV Lübeck Martin Drees, KV Plön Dieter Sinhart-Pallin, KV Kiel Oliver Brandt, KV Hzgt. Lauenburg Lasse Petersdotter, KV Kiel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.04.2018, 11:53 |
A 0: Dringlichkeitsantrag: Grundsteuer erhalten und gerecht reformieren
Antragstext
Dringlichkeitsantrag für den Landesparteitag 20./21.04.2018
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Grundsteuer ist die drittwichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Mit
bundesweit rd. 14 Mrd. Euro Einnahmen und landesweit rd. 450 Mio. Euro sind
unsere Kommunen – auch in Schleswig-Holstein –auf diese Einnahmequelle
angewiesen.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN kritisieren, dass es Bund und Ländern in den letzten 10
Jahren nicht gelungen ist, eine Novellierung des Gesetzes zu beschließen, obwohl
bekannt war, dass die alten Einheitswerte zur Bemessung der Grundsteuer nicht
gerecht und auch nicht verfassungskonform waren, wie das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 10. April 2018 festgestellt hat.
Erneut hat das Bundesverfassungsgericht damit ausbügeln müssen, was die Politik
nicht zu Stande gebracht hat. Entsprechend kurz ist die Frist, die die Richter
für eine Gesetzesreform gesetzt haben: Bis Ende 2019 muss es zu einer
Neuregelung kommen. Auch wenn es im Anschluss weitere fünf Jahre Zeit gibt, in
denen das neue Bewertungsverfahren umgesetzt werden kann, ist der Zeitraum für
die Gesetzesreform angesichts der notwendigen Zustimmung im Bundesrat wie im
Bundestag sehr knapp bemessen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten, dass sich Bund und Länder zügig auf eine Reform
der Grundsteuer verständigen, die folgenden Leitlinien gerecht wird:
- Die Grundsteuer soll wie bisher bundesgesetzlich geregelt werden. Eine
Regionalisierung der Grundsteuergesetzgebung mit individuellen
Länderregelungen lehnen wir ab.
- Die Reform soll für die Kommunen aufkommensneutral sein, um eine
Planbarkeit für die kommunalen Haushalte zu gewährleisten.
- Aufkommensneutralität soll dadurch hergestellt werden, dass die Werte von
Gebäuden und Grundstücken zukünftig aktualisiert berücksichtigt werden.
Damit würde das Wohnen in hochpreisigen Gegenden höher als bisher
besteuert, in anderen Bereichen würde die Steuerbelastung sinken. Die
Kommunen sollen die konkrete Besteuerung und die Einnahmen wie bisher über
kommunale Hebesätze regeln können und damit ihren Einfluss auf die
konkrete Höhe der Grundsteuer behalten.
- Wichtig ist uns, dass Mieter*innen im Regelfall nicht höher belastet
werden als bisher. Wohnen ist für uns Grüne ein Grundrecht und muss für
alle bezahlbar bleiben. Wir brauchen daher mehr bezahlbaren Wohnraum,
insbesondere in den großen Städten und im Hamburger Umland.
- Die Steuer soll so transparent und handhabbar wie möglich gestaltet werden
und zugleich dem Anspruch der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler*innen
gerecht werden.
Diese Position wurde bereits in den letzten Jahren von unserer Finanzministerin
Monika Heinold in Berlin vertreten und mit der Mehrheit von 14 Bundesländern im
Bundesrat beschlossen. Dennoch ist das Gesetz vom Bundestag nicht beschlossen
worden, insbesondere weil sich die CSU in Bayern und als Teil der
Bundesregierung gegen das von der großen Mehrheit der Länder erarbeitete Modell
gesperrt hat. Auch Hamburg trägt die von den Ländern erarbeitete Gesetzgebung
nicht mit.
Die letzten Jahre haben deutlich gemacht, wie schwierig es ist, bei der
Grundsteuerreform eine gemeinsame Lösung unter den Ländern – aber auch zwischen
Bund und Ländern – zu finden. Damit die Steuer ab 2020 nicht komplett weg fällt,
müssen alle Beteiligten aufeinander zugehen. Wir Grünen sind bereit dazu, denn
der Wegfall der Grundsteuer wäre für unsere Kommunen eine nicht zu verkraftende
Schwächung ihrer Einnahmen.
Begründung für die Dringlichkeit:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 218 die Vorschriften
zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig
erklärt.
In der Urteilsbegründung heißt es u.a.: „Die Regelungen des Bewertungsgesetzes
zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den 'alten' Bundesländern sind
jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz
unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt
von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der
Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.“
Damit besteht unverzüglicher Handlungsbedarf bei der Erarbeitung einer neuen,
verfassungskonformen Gesetzesgrundlage zur Bemessung der Grundsteuer.
Begründung
Begründung des Antrags: erfolgt mündlich.
Kommentare
Gerd Weichelt: