Antrag: | Dringlichkeitsantrag: Grundsteuer erhalten und gerecht reformieren |
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Antragsteller*in: | Oliver Brandt (KV Hzgt. Lauenburg). Monika Heinold (KV Kiel), Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen), Lasse Petersdotter (KV Kiel), Martin Drees (KV Plön) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.04.2018, 19:06 |
A 0 NEU: Dringlichkeitsantrag: Grundsteuer erhalten und gerecht reformieren
Antragstext
Von Zeile 754 bis 760:
- Anliegen der Reform ist die Herstellung von mehr Gerechtigkeit mit einer verfassungskonformen Lösung, welche für die Kommunen insgesamt aufkommensneutral ist.
- Die Reform soll für die Kommunen aufkommensneutral sein, um eine Planbarkeit für die kommunalen Haushalte zu gewährleisten.
- Wir halten es für richtig, sowohl das von 14 Bundesländern favorisierte Kostenwert-Modell als auch andere Modelle wie das einer reinen Bodenwertsteuer oder einer kombinierten Bodenwert- und Flächensteuer, welche u.a.von Naturschutzverbänden und dem Deutschen Mieterbund unterstützt werden, erneut auf Verfassungskonformität und Umsetzbarkeit innerhalb der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist zu prüfen.
Aufkommensneutralität soll dadurch hergestellt werden, dass die Werte von Gebäuden und Grundstücken zukünftig aktualisiert berücksichtigt werden. Damit würde das Wohnen in hochpreisigen Gegenden höher als bisher besteuert, in anderen Bereichen würde die Steuerbelastung sinken.
Von Zeile 764 bis 765 einfügen:
- Wichtig ist uns, dass Mieter*innen - insbesondere im Geschosswohnungsbau im Regelfall nicht höher belastet werden als bisher. Wohnen ist für uns Grüne ein Grundrecht und muss für
Von Zeile 771 bis 777 löschen:
Diese Position wurde bereits in den letzten Jahren von unserer Finanzministerin Monika Heinold in Berlin vertreten und mit der Mehrheit von 14 Bundesländern im Bundesrat beschlossen. Dennoch ist das Gesetz vom Bundestag nicht beschlossen worden, insbesondere weil sich die CSU in Bayern und als Teil der Bundesregierung gegen das von der großen Mehrheit der Länder erarbeitete Modell gesperrt hat. Auch Hamburg trägt die von den Ländern erarbeitete Gesetzgebung nicht mit.
Von Zeile 779 bis 783:
Grundsteuerreform eine gemeinsame Lösung unter den Ländern – aber auch zwischen Bund und Ländern – zu finden. Damit die Steuer ab 2020 nicht komplett weg fällt, müssen alle Beteiligten aufeinander zugehen. Wir Grünen sind bereit dazu, denn der Wegfall der Grundsteuer wäre für unsere Kommunen eine nicht zu verkraftende Schwächung ihrer Einnahmen.Der Wegfall der Grundsteuer wäre für unsere Kommunen eine nicht zu verkraftende Schwächung ihrer Einnahmnen. Wir halten darüber hinaus eine angemessene Beteiligung von Grundeigentümer*innen am Steueraufkommen für richtig und gerecht. Gleichzeitig sollte die nun anstehende Reform dazu genutzt werden, ein Steuermodell zu wählen, das mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft, wie Klimaschutz, demografischer Wandel, Wohnraumversorgung sowie Sicherung von Lebensqualität und kommunalen Finanzen die bestmögliche Wirkung entfaltet. Priorität ist es, dass die Steuer ab 2020 nicht komplett weg fällt. Hierfür müssen alle Beteiligten aufeinander zugehen. Wir Grünen sind bereit dazu.
Von Zeile 754 bis 760:
- Anliegen der Reform ist die Herstellung von mehr Gerechtigkeit mit einer verfassungskonformen Lösung, welche für die Kommunen insgesamt aufkommensneutral ist.
- Die Reform soll für die Kommunen aufkommensneutral sein, um eine Planbarkeit für die kommunalen Haushalte zu gewährleisten.
- Wir halten es für richtig, sowohl das von 14 Bundesländern favorisierte Kostenwert-Modell als auch andere Modelle wie das einer reinen Bodenwertsteuer oder einer kombinierten Bodenwert- und Flächensteuer, welche u.a.von Naturschutzverbänden und dem Deutschen Mieterbund unterstützt werden, erneut auf Verfassungskonformität und Umsetzbarkeit innerhalb der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist zu prüfen.
Aufkommensneutralität soll dadurch hergestellt werden, dass die Werte von Gebäuden und Grundstücken zukünftig aktualisiert berücksichtigt werden. Damit würde das Wohnen in hochpreisigen Gegenden höher als bisher besteuert, in anderen Bereichen würde die Steuerbelastung sinken.
Von Zeile 764 bis 765 einfügen:
- Wichtig ist uns, dass Mieter*innen - insbesondere im Geschosswohnungsbau im Regelfall nicht höher belastet werden als bisher. Wohnen ist für uns Grüne ein Grundrecht und muss für
Von Zeile 771 bis 777 löschen:
Diese Position wurde bereits in den letzten Jahren von unserer Finanzministerin Monika Heinold in Berlin vertreten und mit der Mehrheit von 14 Bundesländern im Bundesrat beschlossen. Dennoch ist das Gesetz vom Bundestag nicht beschlossen worden, insbesondere weil sich die CSU in Bayern und als Teil der Bundesregierung gegen das von der großen Mehrheit der Länder erarbeitete Modell gesperrt hat. Auch Hamburg trägt die von den Ländern erarbeitete Gesetzgebung nicht mit.
Von Zeile 779 bis 783:
Grundsteuerreform eine gemeinsame Lösung unter den Ländern – aber auch zwischen Bund und Ländern – zu finden. Damit die Steuer ab 2020 nicht komplett weg fällt, müssen alle Beteiligten aufeinander zugehen. Wir Grünen sind bereit dazu, denn der Wegfall der Grundsteuer wäre für unsere Kommunen eine nicht zu verkraftende Schwächung ihrer Einnahmen.Der Wegfall der Grundsteuer wäre für unsere Kommunen eine nicht zu verkraftende Schwächung ihrer Einnahmnen. Wir halten darüber hinaus eine angemessene Beteiligung von Grundeigentümer*innen am Steueraufkommen für richtig und gerecht. Gleichzeitig sollte die nun anstehende Reform dazu genutzt werden, ein Steuermodell zu wählen, das mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft, wie Klimaschutz, demografischer Wandel, Wohnraumversorgung sowie Sicherung von Lebensqualität und kommunalen Finanzen die bestmögliche Wirkung entfaltet. Priorität ist es, dass die Steuer ab 2020 nicht komplett weg fällt. Hierfür müssen alle Beteiligten aufeinander zugehen. Wir Grünen sind bereit dazu.
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