Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Reform der Grundsteuer sollte dazu genutzt werden, hier nicht mit Blick auf Besitzstandswahrungsansprüche das alte System mit all seinen Fehlern neu aufzustellen, sondern zumindest auch Alternativen als Möglichkeit zuzulassen und zu prüfen. Wir sollten hier gerade auch mit Blick auf die große Reihe von Unterstützer*innen einer Bodenwert- bzw- Bodenwert- und -flächensteuer, diese Variante nicht von vornherein ausschließen. Gleichzeitig wäre es falsch und unehrlich, sich auf diese Modelle festzulegen - auch wenn Sie die besseren sein mögen - wenn sich erweisen sollte, dass sie politisch nicht durchsetzbar sind.
Weitere Informationen im zum Thema u.a. bei www.grundsteuerreform.net
Kommentare
Stephan Wiese:
erstens isteine Neufestsetzung der Einheitswerte sehr kostenaufwendig.So wurde es ständig als Argument die Vermögenssteuer gebracht.Die Bodenwerte liegen dagegen bei den Kommunen in aktueller Form insbesondere nach Sanierungen im Kiez vor.
zweitens richtet sich eine Bodenwertsteuer auch gegen das Nichbebauen non Grundstücken mit Spekulationsabsicht und den langen Leerstand von Wohngebäuden aus gleichen Grund.
Auch der Passus ,dass der Geschosswohnungsbau MieterInnen nicht stärker belasten sollte,wird von mir unterstützt.MieterInnen dürfen nicht weiter mit hohen Nebenkosten belastet werden
Gerd Weichelt: