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A 0.1: Dringlichkeitsantrag: Grundsteuer erhalten und gerecht reformieren

Antrag: Dringlichkeitsantrag: Grundsteuer erhalten und gerecht reformieren
Antragsteller*in: Susanne Hilbrecht
Status: Geprüft
Eingereicht: 18.04.2018, 20:15

Antragstext

Von Zeile 755 bis 760:

  • Die Reform soll für die Kommunen aufkommensneutral sein, um eine Planbarkeit für die kommunalen Haushalte zu gewährleisten.
  • Neben dem von vielen Bundesländern favorisierten Kostenwert-Modell wollen wir bei der Entscheidung über eine Neureglung der Grundsteuer auch die Modelle einer reinen Bodenwert- oder kombinierten Bodenwert- und Flächensteuer, welche u.a. von Naturschutzverbänden und Deutschem Mieterbund unterstützt werden, als mögliche Alternativen prüfen.
  • Aufkommensneutralität soll dadurch hergestellt werden, dass die Werte von Gebäuden und Grundstücken zukünftig aktualisiert berücksichtigt werden. Damit würde das Wohnen in hochpreisigen Gegenden höher als bisher besteuert, in anderen Bereichen würde die Steuerbelastung sinken. Die

In Zeile 764 einfügen:

  • Wichtig ist uns, dass Mieter*innen - insbesondere im Geschosswohungsbau -im Regelfall nicht höher belastet

Von Zeile 771 bis 777 löschen:

Diese Position wurde bereits in den letzten Jahren von unserer Finanzministerin Monika Heinold in Berlin vertreten und mit der Mehrheit von 14 Bundesländern im Bundesrat beschlossen. Dennoch ist das Gesetz vom Bundestag nicht beschlossen worden, insbesondere weil sich die CSU in Bayern und als Teil der Bundesregierung gegen das von der großen Mehrheit der Länder erarbeitete Modell gesperrt hat. Auch Hamburg trägt die von den Ländern erarbeitete Gesetzgebung nicht mit.

In Zeile 780:

Bund und Ländern – zu finden. DamitPriorität ist sicherzustellen, dass die Steuer ab 2020 nicht komplett weg fällt,. Hierfür

In Zeile 783 einfügen:

Schwächung ihrer Einnahmen.

Gleichzeitig ist uns aber auch wichtig, dass die nun anstehende Reform dazu genutzt wird, das Steuermodell zu wählen, das mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Klimaschutz, demografischer Wandel, Wohnraumversorgung sowie Sicherung von Lebensqualität und kommunalen Finanzen die bestmögliche Wirkung entfaltet
.

Begründung

Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Reform der Grundsteuer sollte dazu genutzt werden, hier nicht mit Blick auf Besitzstandswahrungsansprüche das alte System mit all seinen Fehlern neu aufzustellen, sondern zumindest auch Alternativen als Möglichkeit zuzulassen und zu prüfen. Wir sollten hier gerade auch mit Blick auf die große Reihe von Unterstützer*innen einer Bodenwert- bzw- Bodenwert- und -flächensteuer, diese Variante nicht von vornherein ausschließen. Gleichzeitig wäre es falsch und unehrlich, sich auf diese Modelle festzulegen - auch wenn Sie die besseren sein mögen - wenn sich erweisen sollte, dass sie politisch nicht durchsetzbar sind.

Weitere Informationen im zum Thema u.a. bei www.grundsteuerreform.net

Kommentare

19.04.2018

Stephan Wiese:

ich unterstütze diesen Dringlichkeitsantrag nachdrücklich.
erstens isteine Neufestsetzung der Einheitswerte sehr kostenaufwendig.So wurde es ständig als Argument die Vermögenssteuer gebracht.Die Bodenwerte liegen dagegen bei den Kommunen in aktueller Form insbesondere nach Sanierungen im Kiez vor.
zweitens richtet sich eine Bodenwertsteuer auch gegen das Nichbebauen non Grundstücken mit Spekulationsabsicht und den langen Leerstand von Wohngebäuden aus gleichen Grund.
Auch der Passus ,dass der Geschosswohnungsbau MieterInnen nicht stärker belasten sollte,wird von mir unterstützt.MieterInnen dürfen nicht weiter mit hohen Nebenkosten belastet werden
20.04.2018

Gerd Weichelt:

Ich unterstütze den Dringlichkeitsantrag und diesen Änderungsantrag
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