Veranstaltung: | Landesparteitag 20./21.04.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge |
Antragsteller*in: | Dr. Philipp Schmagold, KV Kiel, Detlef Matthiessen, KV Rendsburg-Eckernförde, Dr.-Ing. Ulrike Täck, KV Segeberg, Dr. Gilbert Sieckmann-Joucken, KV Segeberg, Claudia Reinke, KV Herzogtum Lauenburg, Martin Drees, KV Plön |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.03.2018, 11:38 |
E 1: Der Preis muss die ökologische Wahrheit sagen: Erdöl-Förderzins anheben!
Antragstext
Wir, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein, stellen fest:
- Mobil geht nicht fossil. Wir GRÜNE in Schleswig-Holstein, allen voran
Robert Habeck und Ingrid Nestle, haben u.a. mit der Anhebung des
Erdölförderzinses dazu beigetragen, dass Fracking-Vorhaben im Land
zwischen den steigenden Meeren wirtschaftlich und politisch keine Chance
haben. Alle Fracking-Anträge wurden inzwischen zurückgezogen. Das war ein
langer Weg, den wir GRÜNE zusammen mit der kommunalen Selbstverwaltung,
mit Betroffenen vor Ort, mit Bürgerinitiativen und Verbänden gegangen
sind.
- Leider werden bislang nur 21% (brutto) für Schleswig-Holsteins bedeutende
Förderplattform Mittelplate als Untergrenze festgelegt. Das ist uns Grünen
zu wenig. Auch bei niedrigen Ölpreisen sind 30% wirtschaftlich verträglich
einerseits und andererseits das Minimum einer ökologischen
Lenkungswirkung. Die Nichtausschöpfung des rechtlich Zulässigen kommt
einer umweltschädlichen Subventionierung nahe.
- Auch bei dem derzeit eher niedrigen Ölpreis ist immer noch ein
ausreichender Gewinn für die Betreiber zu erzielen, bleiben die
Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Basis ungefährdet. Bei höheren
Ölpreisen sollte die Abgabe sowohl an Land als auch auf See auf bis zu 40%
ansteigen.
Begründung
Klimaschutz, Energiewende und Gesundheit sind zentrale Aufgaben für Politik und Gesellschaft. Die Belastung der Umwelt und Gesundheit findet bei der Gewinnung und Verwendung von Energie häufig nicht Eingang in die Kosten, die Schäden werden der Allgemeinheit aufgelastet. GRÜNE Politik hat zum Ziel einerseits umweltschädliche Subventionen abzubauen und andererseits für eine Internalisierung externer Kosten zu sorgen. Der Preis muss die ökologische Wahrheit sagen! Das dient dem Abbau von Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der Erneuerbaren Energien und dient damit auch der Zukunftsfähigkeit des Technologiestandortes Deutschland.
Bodenschätze sind in Deutschland ein knappes Gut und sollten nicht erschöpfend ausgebeutet werden. Sie gehören auch kommenden Generationen und gerade fossile Ressourcen dürfen vor dem Hintergrund des Klimawandels nicht zu besonders günstigen Konditionen abgegeben werden. Daher sollten wir vor einer Anhebung des Erdölförderzinses nicht zurückschrecken, sondern sie aktiv ermöglichen.
„Mobil geht anders“ und in Zukunft vor allem nicht mit fossiler Energie. Die Küstenkoalition der Vorgängerregierung hat den Erdölförderzins neu gestaltet. Für künftige Förderungen beträgt er 40 Prozent des Marktwertes. Dies gilt allerdings bislang nicht für bestehende Förderungen wie Mittelplate, die nur mindestens 21% (brutto) abgeben müssen, dies jedoch abzüglich der Feldesbehandlungskosten. Dadurch wird netto weniger als 21% gezahlt. Das kommt einer umweltschädlichen Subventionierung nahe und ist nicht hinnehmbar.
Antragsteller*innen:
Philipp / Dr. Philipp Schmagold, KV Kiel
Detlef / Detlef Matthiessen, KV Rendsburg-Eckernförde
Ulrike / Prof. Dr.-Ing. Ulrike Täck, KV Segeberg
Gilbert / Dr. Gilbert Sieckmann-Joucken, KV Segeberg
Claudia / Claudia Reinke, KV Herzogtum Lauenburg
Martin / Martin Drees, KV Plön
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