Die Losung einer Bürgermeister*in nach nur zwei Wahlgängen widerspricht jegliches demokratisches Verständnis und ist unbefriedigend für alle Beteiligten. Die Kompetenzen einer Bürgermeister*in gehen weit über die eines normalen Mitglieds der Gemeindevertretung hinaus und eine demokratische Legitimation sollte daher hohem Wert beigemessen werden Auf kommunaler Ebene muss es möglich sein Gespräche zu führen und sich auf einer Kandidat*in zu verständigen. Die 14 Tagen könnten dazu dienen diese Gespräche ggf. unter neutrale Mediation durch die Komunalaufsicht stattfinden zu lassen.
Auch die Losung einer Landrät*in muss eine absolute Ausnahme bleiben. Die, nach der jetzigen Rechtsgrundlage, Möglichkeit einer doppelt gelosten Landrät*in nach nur einer Sitzung ist den Wähler*innen nicht zu vermitteln, verstößt gegen demokratische Prinzipien und gehört überarbeitet.
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