Für die Arbeit einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters in einer Gemeindevertretung ist es wünschenswert, dass sie oder er eine Mehrheit der Gemeindevertreter*innen hinter sich bringen kann. Um dies zu erreichen, sollte bei Stimmengleichheit auch nach einem zweiten Wahlgang diese Wahlversammlung beendet werden und nach 14 Tagen erneut einberufen werden. Das bringt Zeit für erneute Gespräche über eine mehrheitliche Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Demokratie statt Glücksspiel |
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Antragsteller*in: | Ines Strehlau (KV Pinneberg), Anna Tranziska (KV Pinneberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.04.2018, 19:58 |
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