Veranstaltung: | Landesparteitag 20./21.04.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge |
Antragsteller*in: | Christian Saftig |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 20.04.2018 |
Eingereicht: | 22.03.2018, 14:14 |
A1: Antrag auf Anerkennung einer LAG „Säkulare Grüne“ Schleswig-Holstein
Antragstext
Die LAG „Säkulare Grüne“ Schleswig-Holstein strebt eine Gesellschaft an, in der
Menschen unabhängig von Glaubensrichtungen und Weltanschauungen gleichberechtigt
zusammenleben. Niemand soll aufgrund seiner Weltanschauung oder Zugehörigkeit zu
einer bestimmten Religion bevorzugt oder benachteiligt werden.
Die zunehmende Pluralisierung der Gesellschaft mit über einem Dutzend
Religionsgemeinschaften, die abnehmende Zahl an Mitgliedern der beiden
Großkirchen, die in wenigen Jahren nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung
repräsentieren, verlangen eine Neuverhandlung des fast 100-jährigen
Staatskirchenrechts und den Abbau der Kirchenprivilegien.
Die Trennung von Staat und Kirchen wollen wir vorantreiben. Dabei bekennen wir
uns zur Religionsfreiheit als hohes Gut und weisen darauf hin, dass unsere
Forderungen sich nicht gegen die Religionsgemeinschaften und die Kirchen an sich
richten.
Wir beschäftigen uns u.a. mit Religionsunterricht, Staatsleistungen,
Bestattungsrecht, Feiertagsgesetzgebung, kirchlichem Arbeitsrecht,
Kirchensteuer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und allgemein der
Verflechtung von Staat und Kirche(n).
Begründung
erfolgt mündlich.
Unterstützer*innen
- Kerstin Mock-Hofeditz (KV Nordfriesland)
- Tobias Langguth
- Kai Olaf Friese
- Tilman Steiner (KV Ostholstein)
- Christian Busch (KV Neumünster)
- Alexander Fischbach (KV Kiel)
- Ingrid Wendel (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Peter Hölzel (KV Pinneberg)
- Martin Drees (KV Plön)
- Tobias Langguth (KV Kiel)
- Anja Uhlenbrok (KV Kiel)
- Gisela Pallin (KV Kiel)
- Christof Martin (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Lasse Petersdotter (KV Kiel)
- Björn Henning (KV Kiel)
- Wolfgang Hahn (KV Plön)
Kommentare
Kerstin Mock-Hofeditz:
Tobias Langguth:
Kai Olaf Friese:
Barbara Ganter: