Veranstaltung: | Landesparteitag 20./21.04.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge |
Antragsteller*in: | Resy de Ruijsscher |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.03.2018, 17:43 |
A8: Sofortige Abschaffung der Negativliste für beihilfefähiges Dauergrünland
Antragstext
Der LPT spricht sich für eine Abschaffung der Negativliste für beihilfefähiges
Dauergrünland aus und fordert das MELUND auf entsprechend tätig zu werden.
Begründung
Damit bewirtschaftete DGL-Flächen als beihilfefähige landwirtschaftliche Flächen anerkannt werden können, muss die Fläche u.A ganzflächig mit einer Pflanzendecke bewachsen sein. Beihilfefähig sind nur Grünlandflächen, die zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden. Zu Gras oder anderen Grünfutterpflanzen zählen alle Grünpflanzen, die herkömmlicherweise in natürlichem Grünlandanzutreffen oder normalerweise Teil von Saatgutmischungen für Weideland oder Wiesen sind.
Insgesamt müssen die herkömmlichen Gräser und Grünfutterpflanzen den Pflanzenbestand dominieren. Der Anteil dieser Pflanzenarten muss daher oberhalb von 50 %, bezogen auf den gesamten Pflanzenbestand, liegen, da ansonsten die gesamte Fläche als nicht beihilfefähige Fläche (nbF) einzustufen ist.
Schleswig-Holstein führt eine Negativliste welche Pflanzen insbesondere zu nbF führen. Zu den herkömmlichen Grünpflanzen zählen insbesondere nicht: Heiden, Moose, Brombeeren, Schilf, Binsen, Jakobskreuzkraut, Disteln, Brennnesseln, Reit- und Pfeifengras oder vergleichbaren Pflanzen, die keine herkömmlichen Grünpflanzen sind.
Bei der ganzjährige Beweidung von prämienfähiges Grünland durch Rinder findet selektives Fressen statt. Zuerst werden die schmackhaftesten Pflanzen gefressen und beim Abklingen der Vegetationsperiode auch Pflanzen welche in der Negativliste enthalten sind. Der Verlust der Beihilfefähigkeit führz dazu, dass diese Flächen ggf. aus der Bewirtschaftung fallen und die sog "unerwünschte" Arten sich noch weiter ausbreiten. Viele Flächen sind im Rahmen von Naturschutz zwecks Erhältung und Förderung der Biodiversität auf eine Beweidung angewiesen.
Fälschlicherweise wurde seitens des Ministeriums und des LLUR desöfteren behauptet, dass eine Negativliste nach EU-Vorgaben verpflichtend zu führen ist. Dies ist inkorrekt. Nur wenige Bundesländer führen eine derartige Liste.
Änderungsanträge
- Globalalternative: A 8.1 (Bernd Voß (KV Steinburg), Eingereicht)
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